Steuerinformationen für November 2022

Das Jahressteuergesetz 2022 nimmt weiter Konturen an. Nach dem Ent­wurf der Bundesregierung soll es nun auch Neuerungen für den Abzug von Aufwendungen für Tätigkeiten im Arbeitszimmer und in der häuslichen Woh­nung geben. Zudem ist eine Freistellung von der Einkommen­ und Umsatz­steuer bei Photovoltaik­ Kleinanlagen beabsichtigt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • „Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgelegt. Durch Verschiebung der Tarifeckwerte und Erhöhung des Grund­ freibetrags sollen die mit der kalten Progression verbundenen schleichen­ den Steuererhöhungen bekämpft werden.

 

  • „Nutzen Steuerpflichtige ihre Immobilie zu eigenen Wohnzwecken, dann können sie für energetische Maßnahmen eine Steuerermäßigung bean­tragen. Das Finanzministerium Schleswig ­Holstein hat nun darauf hinge­wiesen, wie die Kosten für den Energieberater zu berücksichtigen sind.

 

  • „Die Steuerbefreiung für den „Corona-Pflegebonus“ (bis zu 4.500 EUR) geht der Steuerbefreiung für die „Corona­Prämie“ (bis zu 1.500 EUR) vor. Nach den Ausführungen des Bundesfinanzministeriums scheidet demzufolge eine Addition der beiden Höchstbeträge aus.

 

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2022. Viel Spaß beim Lesen!

 

zum Mandantenrundschreiben 11/2022