Mandantenrundschreiben
Änderung Umsatzsteuersätze ab 1. Juli 2020

 

zur Bewältigung der Corona-Krise hat die sich Große Koalition am 3. Juni 2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket sowie ein Zukunftspaket geeinigt. Am letzten Freitag hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem unter anderem die Umsatzsteuersatzsenkung umgesetzt werden soll. Voraussichtlich Ende Juni 2020 wird das Gesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen, so dass die geplante Senkung der Umsatzsteuersätze zum 1. Juli 2020 in Kraft tritt.

Im Einzelnen werden die Umsatzsteuersätze für den Zeitraum 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 von 19 % auf 16 % sowie von 7 % auf 5 % abgesenkt. Diese Absenkung führt bei Unternehmen zu kurzfristigem Handlungsbedarf, da Systeme und Prozesse angepasst werden müssen. Insbesondere die folgenden Aspekte sind dabei zu beachten:

Für die Entstehung der Umsatzsteuer und die zutreffende Anwendung des Steuersatzes kommt es darauf an, wann die Leistung tatsächlich ausgeführt worden ist (Lieferung = Verschaffung der Verfügungsmacht, sonstige Leistung = Zeitpunkt der Vollendung). Unerheblich ist für die Ermittlung des Steuersatzes, wann die Rechnung gestellt wurde oder wann gezahlt wurde.

 

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in unserem nachfolgenden Rundschreiben. Viel Spaß beim Lesen!

 

 

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