Steuerinformationen für September 2021

 

Bei kleinen Fotovoltaikanlagen gewhrt die Finanzverwaltung eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei auf Antrag. Die Folge der Liebhaberei auf Antrag ist, dass in allen offenen Veranlagungszeitrumen keine Gewinne versteuert werden mssen. Allerdings sind auch keine Verluste verrechenbar.

 

Darber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

 

  • Die Auswirkungen des verheerenden Regentiefs Bernd haben bundesweit zahlreiche Todesflle verursacht und extreme Schden an Gebuden, an der Infrastruktur und am Hab und Gut der Menschen angerichtet. Die jeweiligen Finanzverwaltungen haben schnell reagiert und Mitte Juli steuerliche Entlastungsmanahmen verffentlicht, die bereits erweitert wurden.

 

  • Beim Investitionsabzugsbetrag wurde der dreijhrige Investitionszeitraum auf fnf Jahre (Bildungsjahr 2017) bzw. auf vier Jahre (Bildungsjahr 2018) verlngert. Diese gesetzliche Verlngerung ist der Coronapandemie geschuldet.

 

  • Beruflich veranlasste Umzugskosten sind Werbungskosten. Das Bundesfinanzministerium hat nun die Pauschalen verffentlicht, die fr Umzge ab 1.4.2021 sowie ab 1.4.2022 geltend gemacht werden knnen.

 

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe fr September 2021. Viel Spa beim Lesen!

 

zum Mandantenrundschreiben 9/2021