Steuerinformationen für Mai 2020

 

Die (wirtschaftlichen) Folgen der Corona-Pandemie sind bereits jetzt immens. Insbesondere Hoteliers und Gastronomen trifft die Corona-Krise mit voller Härte. Aber auch andere Berufsgruppen, Freiberufler und Arbeitnehmer sind betroffen. Demzufolge haben Bundestag und Bundesrat das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik verabschiedet.

 

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

 

  • Energetische Gebäude-Maßnahmen werden ab 2020 durch eine Steuerermäßigung gefördert. Durch eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens muss nachgewiesen werden, dass die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Die amtlichen Muster (inklusive Erläuterungen) hat das Bundesfinanzministerium nun veröffentlicht.

 

  • Werden nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzte Grundstücke innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb verkauft, ist ein erzielter Gewinn zu versteuern. Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zeigt, dass die Zehnjahresfrist auch in den Fällen zu beachten ist, in denen der Veräußerer die Immobile zuvor unentgeltlich erhalten hat.

 

  • Erleidet ein Steuerpflichtiger auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen Unfall, kann er die durch den Unfall verursachten Krankheitskosten als Werbungskosten abziehen. An der restriktiven Sichtweise, wonach fahrzeug- und wegstreckenbezogene Aufwendungen nicht neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten abziehbar sind, hält der Bundesfinanzhof indes weiter fest.

 

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Mai 2020. Viel Spaß beim Lesen!

 

 

zum Mandantenrundschreiben 05/2020