Im nachfolgenden Schreiben, dass wir heute an an das Niedersächsische Finanzministerium versendet haben, bitten wir im Interesse unserer Mandanten mit Nachdruck darum, die aktuelle Regelung dahingehend anzupassen, dass von der aktuellen Corona-Krise betroffene Unternehmen sich die Sondervorauszahlung kurzfristig vollständig erstatten lassen können.