Im nachfolgenden Schreiben, dass wir heute an an das Niedersächsische Finanzministerium versendet haben, bitten wir im Interesse unserer Mandanten mit Nachdruck darum, die aktuelle Regelung dahin­gehend anzupassen, dass von der aktuellen Corona-Krise betroffene Unternehmen sich die Sonder­vorauszahlung kurzfristig vollständig erstatten lassen können.

>> Hier geht es zum Schreiben