Steuerinformationen für Februar 2020

 

Erst im Vermittlungsausschuss konnten sich der Bundestag und der Bundesrat auf die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht einigen. Damit werden energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen ab 2020 durch eine Steuerermäßigung gefördert. Berufspendler erhalten ab 2021 eine erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer.

 

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

 

  • Die Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims durch den überlebenden Ehegatten entfällt rückwirkend, wenn der Erwerber das Eigentum an dem Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb auf einen Dritten überträgt. Eine Selbstnutzung zu Wohnzwecken aufgrund eines lebenslangen Nießbrauchs hilft hier nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht weiter.

 

  • Die neuen „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ wurden nun vom Bundesfinanzministerium final veröffentlicht. Die neuen GoBD gelten ab dem 1.1.2020, wobei der Steuerpflichtige sie auch bereits auf frühere Besteuerungszeiträume anwenden kann.

 

  • Das Bundesfinanzministerium hat das Anwendungsschreiben zu § 6 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG)überarbeitet. Dabei hat die Finanzverwaltung endlich die Urteile des Bundesfinanzhofs umgesetzt, nach denen die Grundidee der Gesamtplanrechtsprechung nicht auf die Fälle des § 6 Abs. 3 EStG anwendbar ist.

 

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2020. Viel Spaß beim Lesen!

 

 

zum Mandantenrundschreiben 02/2020