Steuerberatung Landwirtschaft

Mal wieder einen langen Tag auf den Hof gehabt und nun wartet auch noch die Schreibtischarbeit auf Sie? Jetzt ist damit Schluss! Wir helfen Ihnen durch den steuerlichen Paragrafendschungel und übernehmen Ihre Buchhaltung sowie alles andere, was ansteht. Seit 1984 arbeiten wir gemeinsam mit Mandanten aus der Landwirtschaft – nach all diesen Jahren wissen wir somit ganz genau, wo wir ansetzten und helfen können. Dabei bleiben wir für Sie hellwach und behalten einen Blick auf neue Vorgaben und informieren Sie über aktuelle Fördertöpfe, von denen Sie profitieren können.

Als Ihr steuer- und betriebswissenschaftlicher Berater verschaffen wir Ihnen den vollen Überblick für mehr finanzielle Sicherheit. Sie sind:

  • pauschalierender Landwirt mit Gewinnermittlung nach § 13a EStG,
  • Landwirt mit Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung,
  • zur Buchführung verpflichteter Landwirt,
  • Nebenerwerbslandwirt,
  • … oder wollen Ihren Hof bald übergeben?

 

Wir sind an Ihrer Seite! Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf und haben Sie in Zukunft mehr Zeit für die Dinge, die Ihnen wirklich wichtig sind.