- 01Apr2017
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Mandanten Rundschreiben 4/2017
Steuerinformationen für April 2017 Nutzt ein Arbeitnehmer seinen Firmenwagen auch privat, muss er einen geldwerten Vorteil versteuern. Dies ist nachzuvollziehen. Nicht erklärbar war bis dato aber die Ungleichbehandlung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei Anwendung der Ein-Prozent-Regel. Ein pauschales Nutzungsentgelt minderte den geldwerten Vorteil, gezahlte Benzinkosten hingegen nicht. Diese Ungleichbehandlung hat der Bundesfinanzhof nun im Sinne